Deutsche Krebsregister e.V. (DKR)

(vormals Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID))

Entstehung

Die Krebsregistrierung in Deutschland hat eine lange Tradition und lässt sich bis in das Jahr 1900 zurückverfolgen. Das erste Krebsregister wurde 1927 in Hamburg gegründet. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Krebsregistrierung immer weiter ausgebaut. In den 1990er Jahren wurde die bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung durch ein erstes Bundesgesetz in allen Bundesländern verpflichtend. Eine erste Interessensvertretung der bevölkerungsbezogenen Krebsregistrierung war im Jahr 1996 die Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsbezogener Krebsregister Deutschlands (ABKD), in der alle epidemiologischen Krebsregister Deutschlands sowie die im Robert-Koch-Institut angesiedelte Dachdokumentation Krebs zusammenarbeiten. Diese Arbeitsgemeinschaft war auch dem damaligen Gesamtprogramm zur Krebsbekämpfung der Bundesregierung assoziiert.

Im April 2004 wurde die ABKD in einen Verein, die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) überführt wurde.

Mit dem nationalen Krebsplan von 2008 wurde auch dank des Engagements der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft deutscher Tumorzentren eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung gefordert. Mit dem Krebsfrüherkennungs- und registergesetz, bzw. dem § 65c SGB V wurde im Jahr 2013 eine solche umfassende klinische Krebsregistrierung verpflichtend eingeführt. Für diese Aufgabe wurde im Jahr 2015 von der Gesundheitsministerkonferenz ein Expertengremium – die Plattform 65c – eingesetzt, welches die Harmonisierung und den Ausbau einer einheitlichen und flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung in Deutschland begleitet.

Um die bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung in Deutschland, die heute die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung umfasst, und ihre Interessen in ihrer Gesamtheit zu vertreten, wurden die vorhandenen Strukturen der GEKID so ergänzt, dass eine einheitliche und standardisierte Krebsregistrierung in Deutschland und die Datennutzung gewährleistet wird. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen hat sich der Verein im April 2024 die Satzung aktualisiert und einen neuem Namen gegeben: Deutsche Krebsregister e.V. (DKR).

Die DKR wird auch in der Zukunft wichtige Beiträge zur Bewertung des Krebsgeschehens, zur Bewertung und Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung und zur Förderung der Nutzung der Krebsregisterdaten für Forschung leisten.

Aufgaben

Vorrangige Aufgabe des Deutschen Krebsregister e.V. ist es, trotz immer besser angeglichener landesgesetzlicher Regelungen, bundesweit eine weitgehende methodische Einheitlichkeit durch inhaltliche Standards zu erreichen und die Zusammenarbeit unter den Krebsregistern und den weitereren Beteiligigten zu stärken. Nur durch eine deutschlandweite Zusammenarbeit aller Beteiligten kann die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Krebsregister gewährleistet werden und so die Krebsregistrieurng zur Verbesserung der onkologischen Versorgungsqualität und Forschung beitragen. Die DKR sieht sich als Ansprechpartner der Krebsregister bei länderübergreifenden Fragestellungen und registerbezogenen Krebsforschung.

Weitere Ziele

  • Nutzung der Krebsregisterdaten zur Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung und für die Versorgungsforschung
  • Förderung der wissenschaftlichen Nutzung der bevölkerungsbezogenen Krebsregister
  • Initiierung gemeinsamer Forschungsaktivitäten
  • Aufbereitung und Publikation der Ergebnisse der Krebsregistrierung in Deutschland
  • Ansprechpartner sowohl für nationale und internationale Kooperationspartner als auch für die interessierte Öffentlichkeit
  • Vertretung der Krebsregister im Rahmen des Nationalen Krebsplans
  • Information über den Stand der Krebsregistrierung in Deutschland und Vermittlung der Ziele der Krebsregistrierung
  • Beiträge zur Sicherstellung der Vollzähligkeit der einzelnen Krebsregister über gemeinsame Informationsaktivitäten
  • Definition inhaltlicher Standards als Grundlage der Vergleichbarkeit der Krebsregister
  • Koordination registerübergreifender Aufgaben und Projekten